Verbandsordnung

Unsere Aufgabe: Die Trinkwasserversorgung im Verbandsgebiet

Der Wasserversorgungsverband Rotenburg-Land ist ein Zweckverband im Sinne des Niedersächsischen Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (NKomZG). Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, dient dem öffentlichen Wohl und verfolgt nicht den Zweck, Gewinne zu erzielen. Der Zweckverband ist gemeinnützig tätig.

Verbandsordnung:
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ANSCHLUSS ANS TRINKWASSERNETZ:

Vorgaben für den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Anlagen des Verbandes und über die Benutzung:

Aktuelle Dokumente, die sie zur Information und zur Beantragung eines Anschlusses eines Grundstückes an die öffentlichen Anlagen des Wasserversorgungsverbandes Rotenburg-Land benötigen, finden Sie hier.