Häufige Fragen

Zum Thema Trinkwasser

Fragen zur Trinkwasserqualität/ zum Verbrauch

Woher kommt das Leitungswasser in der Region Rotenburg?

Wir gewinnen das Trinkwasser aus der Rotenburger Rinne. Von den Standorten Unterstedt und Westerholz aus wird das Trinkwasser im Verbandsgebiet des WVV verteilt. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer unter Trinkwassergewinnung.

Welche Wasserhärte hat unser Wasser?

Unser Trinkwasser im Verbandsgebiet liegt im Härtebereich „mittel“, bei 1,7 - 2,3 mmol/l (9,5 - 13,0 °dH). Detaillierte Informationen finden Sie unter Wasserqualität/ Analysedaten.

Kann ich mein Hauswasser selbst testen? Bzw. wo kann man es untersuchen lassen?

Das Trinkwasser in unserem Versorgungsnetz wird regelmäßig gemäß Trinkwasserverordnung und in Absprache mit dem Gesundheitsamt getestet. Für die Qualität des Trinkwassers ist der WVV bis zum Übergabepunkt (Hauptabsperreinrichtung) einer jeden Haus-Installation verantwortlich. Sie können Ihr Trinkwasser in Ihrer Haus-Installation natürlich auch selbst testen. Die niedersächsische Landesliste für Untersuchungsstellen nach Trinkwasserverordnung finden Sie hier.

Was kann ich gegen Kalk im Trinkwasser tun?

Kalk ist nicht gefährlich. Eine hohe Härte des Wassers bedeutet, dass der Gehalt an Calcium und Magnesium besonders hoch ist. Aus technischer Sicht können Kalkablagerungen unerwünscht sein. Hier gibt es die Möglichkeit Enthärtungsanlagen zu installieren. Sollte dies für Sie in Frage kommen, achten Sie bitte darauf, dass nur für den Trinkwasserbereich zugelassene Geräte eingesetzt werden dürfen. Wenden Sie sich bei konkreter Ausführung an Ihren Installateur!

Kann man das Wasser aus dem Hahn bedenkenlos trinken?

Ja, das Trinkwasser aus unserem Versorgungsnetz entspricht der Qualität nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, wodurch es regelmäßig kontrolliert wird. Wir weisen darauf hin, dass jeder Nutzer selbst für die Qualität innerhalb seiner Haus-Installation verantwortlich ist und der bestimmungsgemäße Betrieb der Trinkwasser-Installation wichtig ist. Schauen Sie hierzu in unseren Flyer.
Tipp: Lassen Sie das Trinkwasser aus dem Hahn ablaufen bis es gleichbleibend kühl über den Finger läuft.

Wieso habe ich braunes/ milchiges Wasser? Ist das gefährlich?

In wenigen Einzelfällen kann es vorkommen, dass Ihr Trinkwasser eine bräunliche Färbung aufweist. Hierbei handelt es sich üblicherweise um ungefährliche Eisenablagerungen. Diese können sowohl aus dem Rohrnetz, z.B. nach einem Rohrbruch oder aus Ihrer Haus-Installation, z.B. durch alte, stagnierende Leitungen, kommen. Auch kann es nach Baumaßnahmen oder in Folge eines Rohrbruches zu Lufteinschlüssen kommen, die das Wasser milchig erscheinen lassen. Öffnen Sie vorsichtig einen Wasserhahn damit die Luft aus der dem Rohrleitungssystem entweichen kann.

Informieren Sie uns in jedem Fall über braunes Wasser. Wir werden einen Mitarbeiter entsenden, der sich einen Überblick verschafft und wenn notwendig das Rohrnetz so lange spült, bis das Wasser wieder klar ist. Sollte es sich um ein Problem aus Ihrer Trinkwasser-Installation handeln, bitten wir Sie ihren Installateur zu kontaktieren.

Wie hoch ist der durchschnittliche Wasserbrauch? Ist mein/unser Wasserverbrauch „normal“?

Im Durchschnitt verbraucht eine Privatperson in unserem Verbandsgebiet 110 l am Tag, bzw. 40 m3 im Jahr. Bei einem 4-Personen-Haushalt sind dies 160 m3 im Jahr. Ist Ihr Verbrauch in diesem Bereich liegen Sie im Durchschnitt in unserer Region. Eine Abweichung muss aber nicht bedeuten, dass der Verbrauch nicht „normal“ ist. Das Nutzungsverhalten kann von Person zu Person unterschiedlich sein. Weiterhin kann die Gartenbewässerung, Anschaffung eines Pools oder die Versorgung von Tieren einen bedeutend höheren Wasserverbrauch ausmachen, so dass der Verbrauch auch durchaus höher ausfallen kann.

Wie gehe ich nachhaltig mit meinem Trinkwasser um? Wo kann ich sparen?

Nicht für jede Anwendung benötigen Sie Wasser in Trinkwasserqualität aus unserem Verteilungsnetz. Oftmals genügt auch Brauchwasser, dass Sie z.B. in Form von Regenwasser sammeln können.

Ausführliche Informationen zum nachhaltigen Umgang mit Ihrem Trinkwasser finden Sie auf unserer Homepage unter Tipps für Kunden.

Fragen zum Anschluss ans Trinkwassernetz

Wie stelle ich einen Antrag auf Wasserversorgung und oder Bauwasser? Wie lange dauert die Herstellung eines Hausanschlusses?

Sie finden alle Informationen auf unserer Homepage unter Antrag: Trinkwasser-Anschluss.

Der Ablauf beim Neubau eines Hausanschlusses ist hier zusammengefasst:
1. Sie stellen Antrag auf Wasserversorgung
beizufügen ist:
- Lageplan
- komplette Bauzeichnung
- Skizzierung der gewünschten Leitungsführung und Lage Wasserzähler
2. Wir schicken Ihnen eine Vorauszahlungsrechnung und Sie bezahlen diese
3. Herstellung des Bauwasseranschlusses (falls kein Bauwasser benötigt wird, bitte bei 4. weiterlesen)
- bitte teilen Sie uns 2 Wochen vor Baubeginn mit, zu wann Bauwasser benötigt wird
4. Herstellung bzw. Fertigstellung des Hausanschlusses
- wir haben eine Vorlaufzeit von ca. 3 Wochen
- wir öffnen den Rohrgraben, verlegen unsere Wasserleitung in ca. 1,2m Tiefe und füllen für die anderen Versorgungsleitungen bis 0,8m auf
- im Idealfall kommen wir am Werktag vor den anderen Versorgern, wenn Sie also bereits Termine mit anderen Versorgern haben, teilen Sie uns diese gerne mit
5. Ihr Hausinstallateur verbindet den Hausanschluss mit der Hausinstallation und schickt uns eine Fertigmeldung mit Terminwunsch zur Wasserzählersetzung
6. Wir setzen den Hauptwasserzähler
7. Wir schicken Ihnen die Schlussrechnung, sowie die Vertragsbestätigung und Sie bezahlen diese. Das Vertragsverhältnis beginnt.

Was ist ein Wasserzählerschacht?

In manchen Fällen kann der WVV keinen herkömmlichen Hausanschluss verlegen, da der Anschluss unverhältnismäßig lang ist oder das Grundstück unbebaut ist, etc. In diesen Fällen kann an der Grundstücksgrenze eine Wasserzählerschacht gebaut werden, in dem auch der Wasserzähler zu vorgesehen ist. Der WVV hat dadurch immer einfachen Zugang zum Wasserzähler, die Verantwortung für alle Wasserversorgungsanlagen hinter dem Wasserzähler trägt der Kunde.

Wie kann ich erkennen, ob eine Leckage in der Hausinstallation vorliegt und wer kann bei der Leckortung helfen?

Wenn Ihr Wasserzähler ohne Unterbrechung läuft, auch wenn Sie alle Wasserarmaturen geschlossen haben und keine wasserverbrauchende Maschine läuft, können Sie sicher sein, dass sich irgendwo eine Leckage befinden muss. Zur Leckortung können Sie Ihren Installateur beauftragen. Befindet sich ein Schaden mit Wasseraustritt vor Ihrem Haus, kontaktieren Sie bitte sofort uns.

Fragen zur Abrechnung/ zum Wasserzähler

Hier können Sie beispielhaft sehen, wie Ihre Jahresendabrechnung aufgebaut ist. Auch wurden besonders relevanten Punkte markiert und zum Teil erklärt.

Dieses Muster soll Ihnen helfen, die Abrechnung schneller und besser zu verstehen. Für Anregungen zur Optimierung des Musters stehen wir gerne zur Verfügung. Der Aufbau der offiziellen Jahresendabrechnung bleibt bestehen.

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Wo finde ich meine Vorauszahlung? Warum habe ich keine Rechnung für den Abschlag bekommen?

Auf der ersten Seite Ihrer Jahresendabrechnung finden Sie sowohl die Verbrauchsabrechnung für das vergangene Jahr als auch die Termine und Zahlungsbeträge der Vorauszahlung für das neue Jahr. Die Informationen zur Vorauszahlung befinden sich auf der unteren Hälfte der Seite. Es gibt keine separaten Rechnungen für die Vorauszahlungen.

Wann erhalte ich meine Jahresendabrechnung?

Die Jahresendabrechnung wird Mitte Januar des Folgejahres ausgestellt und verschickt. Entsprechend ist mit Zustellung bis spätestens 20. Januar zu rechnen.

Wie gehe ich bei einem Eigentümerwechsel vor und was wird für meine An- und Abmeldung benötigt?

Ein Eigentümerwechsel ist mit einer zweiwöchigen Frist auf das Ende eines Kalendermonats mitzuteilen. Weitergehende Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Eigentümerwechsel. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Für die Vertragsumstellung werden folgende Daten benötigt:

- Übergabedatum der Immobilie
- Hauptwasserzählerstand bei Übergabe
- ggf. Gartenzählerstand bei Übergabe
- neue Adresse des bisherigen Eigentümers zwecks Zusendung der Schlussrechnung
- Anschrift des neuen Eigentümers
- im Idealfall die Anzahl der einziehenden Personen zur Kalkulation der neuen Vorauszahlungsbeträge

Wie kann ich dem WVV meinen Zählerstand für die Ablesung mitteilen?

Ab dem 01. November werden gebietsabhängig entweder Wasserzählerableser oder Karten zur Selbstablesung verschickt. Sollte der Ableser Sie nicht angetroffen haben, können Sie uns Ihren Zählerstand gerne über diese Internetseite (Erfassungsportal wird erst am Jahresende freigeschaltet), telefonisch oder per Fax mitteilen. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Hinweis: Für eine stichtagsgenaue Abrechnung zum 31.12. bitten wir Sie den Wasser-Zählerstand online in unserem Portal einzugeben.

Warum wurde mein Zählerstand geschätzt?

Wenn wir bis zum 31.12. keinen Zählerstand erhalten haben oder der übermittelte Zählerstand unplausibel ist, wird eine Schätzung auf Grundlage des Vorjahresverbrauchs vorgenommen.

Kann ich meine Trinkwasserrechnung auch digital erhalten?

Ja, gerne können wir Ihre Trinkwasserrechnung auch per Mail an Sie verschicken. Teilen Sie uns hierfür bitte Ihre Mailadresse mit und dass der Versand per Mail im PDF-Format von Ihnen gewünscht ist. Adressänderungen sind dennoch mitzuteilen.

Aber:

Neben der Abrechnung unserer privatrechtlichen Wasserentgelte berechnen wir ebenfalls die Schmutzwassergebühren unserer Mitgliedsgemeinden, bei denen es sich um öffentlich-rechtliche Gebührenbescheide handelt.

Die Bekanntgabe Richtlinien der öffentlich-rechtlichen Gebührenbescheide sehen eine Übermittlung mittels PDF-Format leider nicht vor. In diesem Zusammenhang ist uns diese Art der digitalen Übermittlung durch die zuständigen Gemeinden, als Träger der Abwasserbeseitigung, untersagt worden. Anbieten können wir lediglich die Datenübermittlung im ZUGFeRD- oder im XRechnung-Format. Falls dies von Ihnen gewünscht sein sollte, bitte ich um Mitteilung Ihrer Leitweg-ID. Sofern diese Formen von Ihnen nicht gewünscht sein sollten, sind wir weiterhin dazu verpflichtet Ihnen Ihre Rechnungen per Post zuzustellen.

Können die Wasser- u. Abwasserkosten mit dem Mieter/Pächter direkt abgerechnet werden?

In Ausnahmefällen kann ein gesonderter Liefervertrag mit einem Mieter, Pächter oder Nießbraucher abgeschlossen werden. Dies setzt voraus, dass der Kunde sich vorab schriftlich zur Erfüllung des Vertrages mit verpflichtet. Ein Rechtsanspruch eines Mieters, Pächters oder Nießbrauchers auf einen Vertragsabschluss mit dem Verband besteht nicht. Die Kosten für eine derartige Vertragsumstellung betragen aktuell 16,66 Euro/brutto.

Wie oft muss ein Wasserzähler getauscht werden und wer bezahlt den Austausch?

Mit Ablauf der gesetzlichen Eichdauer muss ein Wasserzähler ausgetauscht werden. Die Eichdauer beträgt 6 Jahre und kann durch weitere Stichprobenverfahren um jeweils 3 Jahre verlängert werden. Es fallen keine Kosten für Sie an, der Wasserzähleraustausch ist bereits im Grundpreis eingerechnet.

Fragen zu Gartenwasserzählern

Wie werden Gartenwasserzähler abgerechnet und warum finde ich hierzu keine Informationen in meiner Jahresendabrechnung?

Für die Anmeldung und Verwaltung Ihres Gartenzählers/Nebenzählers ist Ihre zuständige Wohnsitzgemeinde verantwortlich. Uns wird lediglich die entsprechende Abzugsmenge von der Kommune für die Jahresendabrechnung mitgeteilt. Die Abzugsmenge wird in der Jahresendabrechnung beim Abwassergebührenbescheid mit aufgeführt.

Wie melde ich den Nebenzähler für die Gartenbewässerung an?

Den Nebenzähler für den Abzug von Kanalgebühren müssen Sie bei Ihrer Kommune anmelden.
Folgende Kontaktdaten können Sie für die Anmeldung eines Nebenzählers nutzen:

Samtgemeinde Sottrum
Tel. (0 42 64) 83 20-19

Gemeinde Scheeßel
Tel. (0 42 63) 93 08-1826

Samtgemeinde Fintel
Tel. (0 42 67) 93 00-82

Stadt Visselhövede
Tel. (0 42 62) 301-126

Gemeinde Neuenkirchen (Heidjers Stadtwerke)
Tel. (0 51 93) 98 88-18

Samtgemeinde Bothel
Tel. (0 42 66) 983-15 47

Stadt Rotenburg
Tel. (04261) 711-53

Woher bekomme ich einen Nebenzähler für die Gartenbewässerung?

Wir empfehlen, dass Sie sich zunächst einen Überblick über den Anwendungszweck verschaffen. Oftmals können Formen der Regenwassernutzung eine sinnvolle Alternative für einfache Brauchwassernutzungen, wie Gartenbewässerung sein. Hier erfahren sie mehr.

Sollten Sie den Einbau eines Gartenwasserzählers in Erwägung ziehen, kontaktieren Sie zur Beschaffung und Installation bitte ihren Installateur, damit Sie einen geeichten und zugelassenen Zähler bekommen.